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Grevesmühlen 23.11.2009 | Der zweie Verhandlungstag im Rätsel um die Boltenhagener »Ostsee-Nymphe« (TA berichtete) endete heute mit einem Freispruch für die Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte Kathrin und Markus Neuffer vorgeworfen, ihre eigene Bronze-Figur in Boltenhagen abmontiert und als gestohlen gemeldet zu haben. Die Figur hätten die Angeklagten dann auf dem Priwallstrand zumindest in Teilen wieder aufgebaut.

Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages trat Heinrich Plein (53), Geschäftsführer einer Kunstgießerei in Speicher, in den Zeugenstand. Und beantwortete die Frage, ob in seiner Firma eine zweite Figur gegossen worden sei, gleich mit einem klaren »Ja«. Den Auftrag dazu hätte er im März 2006 erhalten. Die Figuren könne man sogar unterscheiden: »Die Legierung der zweiten Figur ist etwas abweichend von der ersten, insofern kann man problemlos nachweisen, welches die erste ist und welches die zweite ist«, erklärte Plein. Die Legierung der zweiten Figur enthält mehr Blei, was mit einer Analyse feststellbar ist.

Die Figur sei vom lebenden Modell mit einer Silikonkautschuk-Form abgenommen worden. Mit der Form konnte dann eine zweite Figur entstehen.

Damit war eigentlich schon alles klar, doch die Verhandlung zog sich in die Länge. Da ging es um Korrosionsnarben, die zu tief im Rücken der Priwall-Nymphe säßen und um Patina in den Haaren die Bronze-Figur. Auch der Ausdruck eines Berichtes über die Umsetzung der Figur, der auf »Travemünde Aktuell« erschienen ist, war bei den Akten. Und schwer erklärlicher Weise Bikini-Fotos der Angeklagten, die möglicherweise dazu dienen sollten Ähnlichkeiten mit der Bronze-Figur festzustellen.

Mehrfach wurden Staatsanwaltschaft und Polizei kritisiert. Es sei nur in Richtung der Angeklagten ermittelt worden, meinten die Anwälte. Und beim Gutachten über die zwei Figuren hätte die Staatsanwaltschaft, mit der ersten Fassung offenbar nicht zufrieden, eine Frage nachgelegt: Ob etwas dagegen spräche, dass die Figur vom Priwall und aus Boltenhagen identisch seien. Das konnte der Gutachter nur verneinen. Mit Ja beantwortet der Gutachter nun die Frage, ob die Fragestellung der Staatsanwaltschaft etwas unglücklich gewesen sei. Er sei in dadurch in eine bestimmte Wortwahl gedrängt worden.

»Aus heutiger Sicht lässt sich die Aussage, dass mehr dafür als dagegenspricht, nicht mehr aufrechterhalten«, meinte der Gutachter nun. Dafür die sei die Zeugenaussage des Kunstgießers zu schwergewichtig.

Staatsanwalt und Rechtsanwälte plädierten schließlich auf Freispruch, und so endete denn auch das Verfahren.
Die Angeklagten hätten den Prozess verhindern können, wenn sie früher ihren Zeugen oder die Rechnungen für die beiden Figuren präsentiert hätten. Aber sie wollten diese Gerichtsverhandlung, wollten den offiziellen Freispruch.
Verschwunden bleibt die Boltenhagener Nymphe. Er denke, da sei noch der eine oder andere Ermittlungsansatz, meinte der Richter, der noch mal mit der zuständigen Staatsanwältin sprechen will.


Vielleicht ist das letzte Kapitel der Geschichte von der Ostsee-Nymphe doch noch nicht gesprochen. TA
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dem 23.11.2009 aufgerufen.
Letzter Zugriff auf diesen Artikel am 09.02.2010 um 01:47:59 Uhr.
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Kommentar von Marion Lemke-Stark am 26.11.2009:
Herzlichen Glückwunsch zu dem Urteil. Ich habe mich sehr darüber gefreut,denn ich habe immer an die richtige Nymphe geglaubt und bedauere sehr, dass es sie in Travemünde wohl nicht mehr geben wird.
Kommentar von Rudi Lichtenhagen am 23.11.2009:
Herzlichen Glückwunsch, liebe Familie Neuffer! Und einen besonders herzlichen Gruß an Herrn Neuffer senior! Hoffentlich wird der »echte Dieb von Boltenhagen« bald dingfest gemacht! Dann dürfte einem erneuten Auftauchen der Ostsee-Nymphe nichts mehr im Wege stehen. Schöne Grüße aus Travemünde Ihr Rudi Lichtenhagen
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