Travemünde/Lübeck 28.01.2012 | Die Junge Union brachte beim Kreisparteitag der CDU in Travemünde am Samstag einen Antrag zur Abstimmung, der es in sich hatte: Wenn bis Jahresende kein Investor gefunden werde, der den Flughafen ohne Bürgschaften und Zuschüsse übernehme, »so ist er abzuwickeln oder in die Insolvenz zu begleiten«, hieß es in dem Papier. Der Antrag wurde abgelehnt.

»Gehen Sie doch mal zum Flughafen hin und fragen Sie, wie hoch die aufgelaufenen Schulden sind bisher«, empfahl Carsten Grohmann von der Jungen Union Lübeck. »Man wird ihnen irgendeine Zahl zwischen vierzig und fünfzig Millionen Euro sagen. Und wenn Sie dann am Flughafen sind, haben Sie vielleicht sogar Glück, ein Flugzeug zu sehen.«



Wo denn die Fluggäste seien, wo die einstige Flaggschiff-Route Lübeck-Stansted sei, fragte Grohmann. Man müsste den Flughafen bis zum Jahr 2030 betreiben, bis eine Kooperation mit der Hansestadt Hamburg überhaupt erst interessant wäre. »Mit der jungen Union wird es kein weiteres Geld mehr geben, das dort in Blankensee verbrannt wird«, sagte Grohmann und sprach von »unkalkulierbaren Risiken«. Kein Regionalflughafen in Deutschland würde profitabel arbeiten. »Nicht mal die Bayern bekommen das hin. Warum soll das Wunder in Lübeck geschehen?«

Gegen den Antrag sprach der Kreisvorsitzende Ulrich Krause: Er halte den Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht. Vorher müsse noch mit Hamburg verhandelt werden. »Wir als CDU haben vor zwei Jahren mit Verve für diesen Flughafen gekämpft. Und das nicht aus einer Laune heraus, sondern aus der Überzeugung, dass dieser Flughafen strukturpolitisch für Lübeck und für Schleswig-Holstein von immensem Wert ist«, sagte Krause.


Der Hamburger Flughafen würde über kurz oder lang an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, erklärte Ulrich Krause. Denn Prognosen zufolge würde der Flugverkehr noch zunehmen. Eine dritte Landebahn sei in Fuhlsbüttel nicht möglich und Kaltenkirchen sei aus dem Spiel. Es bliebe nur Lübeck: »Es ist völlig unverständlich, dass Bürgermeister Saxe nicht schon längst vor der Bürgermeisterwahl konkrete Verhandlungen mit den maßgeblichen Hamburger Stellen aufgenommen hat. Inzwischen hat er das zwar, ich hoffe nicht zu spät.«


Warum die Gespräche mit Hamburg nicht direkt nach dem Bürgerentscheid gesucht wurden, sei ihm unverständlich, aber auch nicht wirklich rätselhaft, sagte Krause: Es gehöre »zu den Lübecker Merkwürdigkeiten«, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Ehemann sei von einer der prominentesten Klägerinnen gegen den Flughafen. Für ihn sei diese Personalbesetzung »ein Stück aus dem politischen Tollhaus«, sagte Krause und sprach von einem »Aufsichtsgremium, aus dessen Umfeld die eigene Gesellschaft offensiv sabotiert wird.«
Der Antrag der Jungen Union wurde mehrheitlich abgelehnt. TA
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Kommentar von Manfred Schütt am 30.01.2012:
»Es gehöre »zu den Lübecker Merkwürdigkeiten«, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Ehemann sei von einer der prominentesten Klägerinnen gegen den Flughafen. Für ihn sei diese Personalbesetzung »ein Stück aus dem politischen Tollhaus«, sagte Krause..« Ich empfehle dem Juristen Krause, der hier der Sippenhaftung das Wort redet, sich einmal das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Az 4 S 1/11 anzusehen und seine oben zitierte Äußerung noch einmal zu überdenken. Herrn Grohmann und seinen jungen Freunden wünsche ich viel Erfolg auf dem eingeschlagenen Weg in Sachen Soziallandewiese
Kommentar von Justus Justizius am 31.01.2012:
Hallo Herr Herr Schütt, googelt man Ihre Angabe des AZ 4 S 1/11 so erhält man den Hinweis auf den VGH Baden-Württemberg, 17.01.2011 – 4 S 1/11. Danach ging es wohl um eine einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines Richters zu einem bestimmten Spruchkörper; private Beziehung zu einem Rechtsanwalt. In einer Pressemitteilung des VGH Mannheim heißt es, dass eine Richterin dem vom Präsidium des BGH beschlossenen Senatswechsel vorerst nicht nachkommen muss. Die Interpretation dieses Vorganges durch die faz.net gibt dem Vorgang die Bezeichnung »Bundesrichterin in Sippenhaft«. Ob das rechtlich und moralisch zulässig ist, diesem Vorgang schon das Label »Sippenhaft« umzuhängen, stelle ich erst mal in Frage. Auf jeden Fall ist die Angelegenheit offenbar noch nicht abgeschlossen, weil es sich um eine einstweilige Anordnung handelt, die Rechtskraft also noch nicht hergestellt ist. Sind Sie da nicht ein Bisschen über das Ziel hinausgeschossen Herr Schütt ?





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10.00-11.00 Uhr: Große See- und Hafenrundfahrt
10.00-17.00 Uhr: Besichtigung der Viermastbark »Passat«.
11.00-17.00 Uhr: Kunstwerkstatt und Erlebnisatelier.
11.30-12.30 Uhr: Große See- und Hafenrundfahrt
13.00 Uhr: Gästebegrüßung.
13.00-16.00 Uhr: Besuch des ältesten Leuchtturms Deutschlands.
13.00-18.00 Uhr: Bäderfahrt mit Landgang nach Grömitz.
14.00 Uhr: Schiffe in Travemünde / Besuch der Schiffs-Information.
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09.00-18.00 Uhr: Hurricane Bootsvermietung – Motorboot fahren.
09.30-18.30 Uhr: Kunstausstellung – »Bilder vom Meer«.
10.00-14.00 Uhr: See-, Hafen und Travefahrt nach Lübeck.
10.00-17.00 Uhr: Besichtigung der Viermastbark »Passat«.